Ende der steuerlichen Maßnahmen in Luxemburg am 30. Juni: Wie man noch rechtzeitig davon profitieren kann

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Der 30. Juni rückt näher und markiert das Ende mehrerer steuerlicher Vorteile, die von der luxemburgischen Regierung eingeführt wurden, um Immobilieninvestitionen zu fördern. Auch wenn dieses Datum manchen Sorgen bereitet, stellt es vor allem eine Gelegenheit dar, die man schnell nutzen sollte, wenn man Immobilienprojekte realisieren möchte. Um von diesen Maßnahmen zu profitieren, muss ein Kaufvorvertrag unterschrieben und vor dem 30. Juni registriert sein. Anschließend hat man bis Ende September Zeit, den notariellen Kaufvertrag zu unterzeichnen und die Finanzierung zu sichern.

Welche steuerlichen Maßnahmen sind betroffen?

Ab dem 1. Juli 2025 enden mehrere steuerliche Regelungen, insbesondere:

  • Steuergutschrift für Mietinvestitionen: bis zu 20.000 € pro Person beim Kauf einer Wohnung im Zustand des künftigen Fertigbaus (VEFA), die mindestens zwei Jahre lang vermietet wird.
  • Reduzierte Notargebühren (Eintragungsgebühren): derzeit 3,5 % statt der üblichen 7 % für den Erwerb einer Hauptwohnung oder bei Investitionen in VEFA-Wohnungen.
  • Beschleunigte Abschreibung: Sonderabschreibung von 6 % pro Jahr für sechs Jahre bei VEFA-Wohnungen zur Vermietung, gedeckelt auf 250.000 €.
  • Reduzierter Steuersatz auf Immobiliengewinne: Steuersatz reduziert auf 10 % statt 20 %, bei einer Mindesthaltedauer von zwei Jahren.

Aktueller Stand des „Bëllegen Akt“

Die Steuergutschrift „Bëllegen Akt“ wurde vorübergehend von 30.000 € auf 40.000 € pro Person erhöht für den Kauf einer Hauptwohnung. Diese Erhöhung gilt für notarielle Urkunden, die zwischen dem 1. Januar 2024 und dem 30. Juni 2025 unterzeichnet werden.

Ein Gesetzesentwurf (Nr. 8540), der diesen Betrag von 40.000 € dauerhaft verankern soll, befindet sich derzeit in Prüfung. Sollte dieser angenommen werden, wird die Steuergutschrift von 40.000 € dauerhaft gültig.

Was bedeutet das für Sie?

  • Bis zum 30. Juni 2025: Sie können von der Steuergutschrift von 40.000 € beim Kauf einer Hauptwohnung profitieren, sofern der notarielle Kaufvertrag vor diesem Datum unterzeichnet wird.
  • Nach dem 30. Juni 2025: Falls das Gesetz angenommen wird, bleibt der Betrag von 40.000 € dauerhaft bestehen. Andernfalls könnte die Steuergutschrift wieder auf 30.000 € sinken.

Warum vor dem 30. Juni handeln?

Wer jetzt handelt, sichert sich erhebliche Einsparungen bei den Gesamtkosten einer Immobilieninvestition.

Mit dem Auslaufen dieser Maßnahmen werden die Kosten zwangsläufig steigen. Wenn Sie jetzt aktiv werden, können Sie Ihr Budget langfristig optimieren.

Außerdem vermeiden Sie den Verwaltungsansturm in letzter Minute! Je näher die Frist rückt, desto langsamer und komplizierter wird die Bearbeitung der Anträge. Wer frühzeitig handelt, profitiert von einem reibungslosen Ablauf.

Empfehlungen der LuxKredit-Finanzvermittler

Damit Sie die letzten Wochen dieser steuerlichen Vorteile optimal nutzen können, geben wir folgende Tipps:

  • Prüfen Sie schnell Ihre Anspruchsberechtigung: Kontaktieren Sie unsere Experten, um sicherzustellen, dass Sie die Voraussetzungen erfüllen.
  • Treffen Sie eine schnelle, aber fundierte Entscheidung: Wenn Sie bereits ein konkretes Projekt haben, zögern Sie nicht länger!
  • Fordern Sie eine individuelle Simulation an: Wir erstellen detaillierte Berechnungen, die auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten sind, damit Sie Ihre potenziellen Einsparungen genau sehen können.
  • Lassen Sie sich von Experten begleiten: Unsere unabhängigen Finanzvermittler zeigen Ihnen die besten Lösungen auf, unter Berücksichtigung der steuerlichen Entwicklungen.

Das Ende der steuerlichen Maßnahmen in Luxemburg ist eine wichtige Frist – aber auch eine große Chance für Ihre Immobilieninvestitionen.

LuxKredit begleitet Sie in dieser entscheidenden Phase. Kontaktieren Sie uns jetzt, um die Vorteile noch vor dem 30. Juni 2025 voll auszuschöpfen!

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